
Oldenburg - Mit dem Nichtraucherschutz sehen es die Oldenburger Gastronomen offenbar nicht so eng: Bei einer groß angelegten Kontrolle am Wochenende gab es für das Ordnungsamt in fast jedem zweiten Fall Anlass für Beanstandungen. In den 57 überprüften Gaststätten wurden 28 Verstöße gegen die Vorschriften des Niedersächsischen Nichtraucherschutzgesetzes festgestellt, teilte die Stadtverwaltung am Montag mit. Die betroffenen Gastwirte müssten nun mit einem Bußgeld zwischen 15 und 1000 Euro rechnen.
Das Ergebnis der ersten Großkontrolle in Sachen Nichtraucherschutz sieht Ralph Wilken, Leiter des Bürger- und Ordnungsamts, mit gemischten Gefühlen: „20 Gastronomen verstießen gegen die Kennzeichnungspflicht der Raucherräume. Diese Verstöße sehe ich als minderschweren Fall. Hier genügen kleine Nachbesserungen.“ Auf der anderen Seite ließen acht Wirte das Rauchen zu, obwohl dies nicht gestattet war. „Das ist bedenklicher. Diese Fälle werden wir uns genau anschauen. Einige Wirte waren bereits vorher schon einmal aufgefallen.“
Seit August 2007 ist in Niedersachsen das Rauchen in öffentlichen Gebäuden und Gaststätten verboten. Ausnahme: In Einraumkneipen, die kleiner als 75 Quadratmeter sind und in denen keine zubereiteten Speisen angeboten werden, kann das Rauchen gestattet werden. Geraucht werden darf auch, wenn in der Gaststätte ein „vollständig umschlossener Nebenraum“ als Raucherraum gekennzeichnet ist.
„Einige der Gastronomen investieren hohe Summen, um dem Nichtraucherschutz Rechnung zu tragen. Andere hingegen legen die Bestimmungen großzügig aus, was zu einem ungerechtfertigten Wettbewerbsvorteil führt“, kritisiert Wilken.
Anlass für die Kontrollen von Ordnungsamt und Polizei seien die vermehrten Beschwerden gewesen. Drei Stunden lang waren am Wochenende 13 Polizisten und städtische Mitarbeiter in Teams unterwegs, um nach Qualmern Ausschau zu halten. Die Kontrollen sollen wiederholt werden.
Text: Rainer Dehmer (NWZ)









